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   ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11   

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ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11 (https://dejure.org/2011,71700)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11 (https://dejure.org/2011,71700)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. August 2011 - 19 Ca 1662/11 (https://dejure.org/2011,71700)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
    Diese Grundsätze gelten auch für den Zugang von Kündigungen (BAG, Urteil v. 02. März 1989 - 2 AZR 275/88, NZA 1989, 635 m.w.N.).

    Befindet sich ein Arbeitnehmer in Untersuchungshaft, gibt er damit seine Wohnung nicht auf (s. BAG, Urteil v. 02. März 1989 - 2 AZR 275/88, NZA 1989, 635).

    Für den Zugang kommt es nur darauf an, ob unter gewöhnlichen Umständen, also bei einer normalen Gestaltung der Lebensverhältnisse ohne Inhaftierung, eine Kenntnisnahme erwartet werden konnte (BAG, Urteil v. 02. März 1989 - 2 AZR 275/88, NZA 1989, 635).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, der sich die Kammer insoweit anschließt, tritt die Unwirksamkeitsfolge auch dann ein, wenn eine Anhörung des Betriebsrats zwar erfolgt ist, diese aber nicht ordnungsgemäß war (BAG, Urteil v. 16. September 1993 - 2 AZR 267/93, NZA 1994, 311; BAG, Urteil v. 16. September 2004 - 2 AZR 511/03, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142).

    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner sicht subjektiv tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat (BAG, Urteil v. 16. September 2004 - 2 AZR 511/03, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142, m.w.N.).

    Die Mitteilungspflicht umfasst auch die dem Arbeitgeber bekannten, dem Kündigungsgrund widerstreitenden Umstände (BAG, Urteil v. 16. September 2004 - 2 AZR 511/03, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142, m.w.N.).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
    Eine Verdachtskündigung ist nur dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen und die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören (BAG, Urteil v. 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07, NZA 2009, 1136 m.w.N.).

    Sie wäre nicht ultima ratio (BAG, Urteil v. 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07, NZA 2009, 1136 m.w.N.).

    Zu Berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen - der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG, Urteil v. 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07, NZA 2009, 1136 m.w.N.).

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
    Vielmehr muss er den als maßgebend erachteten Sachverhalt unter Angabe von Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, näher so beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen, um sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG, Urteil v. 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93, NZA 1995, 24).

    Die Mitteilung von Scheingründen oder die unvollständige Mitteilung von Kündigungsgründen unter bewusster Verschweigung der wahren Kündigungsgründe genügt für eine ordnungsgemäße Anhörung nicht (BAG, a.a.O.; BAG, Urteil v. 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93, NZA 1995, 24).

  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
    Bei einer Kündigungsschutzklage braucht in der Regel ein besonderes Feststellungsinteresse nicht nachgewiesen zu werden, dieses ist vielmehr normalerweise gegeben, weil die Klageerhebung notwendig ist, um das Wirksamwerden der Kündigung nach § 7 KSchG zu verhindern (BAG, Urteil v. 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79, recherchiert unter juris).

    a) Zwar braucht bei einer Kündigungsschutzklage in der Regel ein besonderes Feststellungsinteresse nicht nachgewiesen zu werden, da dieses normalerweise gegeben ist, weil die Klageerhebung notwendig ist, um das Wirksamwerden der Kündigung nach § 7 KSchG zu verhindern (BAG, Urteil v. 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79, recherchiert unter juris).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
    Bei schweren Pflichtverletzungen gilt das Abmahnungserfordernis aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG, Urteil v. 02. März 2006 - 2 AZR 53/05, NZA-RR 2006, 636 m.w.N.).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
    Ein pauschales Bestreiten genügt hingegen nicht und führt zur Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG, Urteil v. 16. März 2000 - 2 AZR 75/99, NZA 2000, 1332).
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt und damit belegt, warum dieser, die Klage nach § 4 KSchG erweiternde, Antrag zulässig sein, d. h. warum an der - noch dazu alsbaldigen - Feststellung ein rechtliches Interesse bestehen soll (BAG, Urteil vom 13. März 1997 - 2 AZR 512/96, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 38 II.1.b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
    Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist die Klage - ohne dass es auf die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme - als unbegründet abzuweisen (BAG, Urteil v. 20. September 2000 - 5 AZR 271/99, BeckRS 2000, 30132078).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
    Ist dies der Fall, bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil v. 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08 - NZA 2010, 698ff., m.w.N.).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • LAG München, 19.03.2009 - 3 Sa 25/09

    Verdachtskündigung

  • LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11

    Außerordentliche Kündigung - Schmiergeldzahlungen; Außerordentliche Kündigung -

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2011 - 19 Ca 1662/11 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 26. August 2011 - 19 Ca 1662/11 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.

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